Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Deutschland, spezialisiert Angestellte und Arbeitnehmer/innen, die vom Arbeitgeber gekündigt werden und von ihrem Recht auf Kündigungsschutz Gebrauch machen wollen, durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage, vor dem zuständigen Arbeitsgericht, nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG), um die Weiterbeschäftigung zu erreichen - und / oder mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, ggf. aussergerichtlich.
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Bärbel Hirsch - Anwaltskanzlei für Arbeitsrechtへメッセージを送る。